Wildvogelgrippe in Mannheim
Im Stadtgebiet Mannheim wurde Wildvogelgrippe festgestellt. Foto: Paesler

Wildvogelgrippe in Mannheim

Mannheim. Auch im Stadtgebiet Mannheim wurde inzwischen Wildvogelgrippe festgestellt. Nach dem Auffinden mehrere toter Lachmöwen im Handelshafen wurde erst ein Verdacht geäußert, ein Referenzlabor hat das Ergebnis bestätigt, dass die Vögel mit dem aviären Influenzavirus H5N1 infiziert waren.

Nun werden Maßnahmen eingeleitet, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen. Die Stadt Mannheim hat eine Aufstallungspflicht in rhein- und neckarnahen Stadtgebieten verfügt. Die Maßnahmen gelten bereits und sind zunächst befristet bis zum 16. April.

Die Verfügung besagt, dass Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen halten müssen, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Um eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk zu vermeiden, gelten außerdem verstärkte Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen).

Das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und ein Übergang auf Nutzgeflügelhaltungen und andere Vogelbestände wird als hoch eingestuft. Darum gilt diese Verpflichtung nicht nur für gewerbliche, sondern auch Hobbyhaltungen.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann online eingesehen werden, ebenso die Darstellung der betroffenen Gebiete: www.t1p.de/3oooh. Das Anklicken des Links lädt eine PDF-Datei herunter, die offline gelesen werden kann. Außerdem wurde ein FAQ erstellt, das ist eine Auflistung der wichtigsten Fragen und Antworten: www.t1p.de/bf8qj.

Der Veterinärdienst Mannheim empfiehlt Geflügelhaltern, die nicht von der Pflicht zur Aufstallung betroffen sind, weil sich ihre Haltung außerhalb des von der Allgemeinverfügung betroffenen Gebiets befindet, zum Schutz ihrer Tiere dringend, diese dennoch vorsorglich ebenfalls aufzustallen und Biosicherheitsmaßahmen einzuhalten.

Das Influenza-A-Virus ist zwar auf den Menschen übertragbar, jedoch sind nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts vor allem Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.
In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden. Auch der Verzehr von Geflügelprodukten und Eiern ist unbedenklich. Für Haustiere wie Hunde und Katzen stellt das Virus ebenfalls keine Gefahr dar.

Es wird gebeten, verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Kleine Wildvögel bis Amselgröße sowie Tauben sind nicht empfänglich für das Virus und deshalb nicht zu melden. Informationen für Geflügelhalter vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sind hier zu finden: www.t1p.de/ncvpt. Auch hier gibt es eine Auflistung der gängigen Fragen und Antworten (FAQ). red/jp

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