Kartierungen von Tieren und Pflanzen

Mannheim. In Mannheim werden seit April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beauftragt, Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie von weiteren Tieren und Pflanzen zu vergeben und zu koordinieren. Bei Fragen steht die LUBW gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung. pm

Schmid Otreba Seitz Medien GmbH & Co. KG
Wildbader Straße 11
68239 Mannheim

Fon 0621 72 73 96-0
Fax 0621 72 73 96-15
info(at)sosmedien(dot)de