Zwei Röhren markieren die Einfahrt in den Fahrlachtunnel am Westportal.
Nach fast zweijähriger Sperrung öffnete der Fahrlachtunnel im Mai 2023. Foto: Hubert Berberich (HubiB), CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons

Fahrlachtunnel: Kein zufriedenstellendes Ergebnis nach Akteneinsicht

Mannheim/Lindenhof. Der vom Mannheimer Gemeinderat beschlossene Akteneinsichtsausschuss in Bezug auf den Fahrlachtunnel hat nach seiner Einrichtung seit März 2023 fünfmal getagt. Am 14. November wurde der Abschlussbericht im Rahmen einer Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.

Antragsteller Holger Schmid, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler - Mannheimer Liste, konnte am Dienstag kein zufriedenstellendes Ergebnis verkünden. Der Ausschuss sei „aufgrund der besonderen hohen technischen Komplexität für die Mitglieder ohne Hinzuziehung fachlichen Rates nur bedingt geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur nötigen Aufklärung zu leisten. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die GemO (Gemeindeordnung, die Red.) einen Untersuchungsausschuss ermöglichen würde“, so das Ausschussmitglied.

Die Form der Aktenführung zum Fahrlachtunnel sei für Außenstehende und Fachfremde nur schwer nachvollziehbar, so Schmid. Während es zur Bauphase des Tunnels eine umfangreiche Dokumentation gebe, sei diese nach Abschluss der Bauphase schwieriger nachzuvollziehen.

Im Laufe der Jahre hätten sich Zuständigkeiten in der Verwaltung geändert, was zur Folge hatte, dass die einzelnen Teilbereiche zwar weiterbearbeitet wurden, ein fachübergreifender Austausch und Abstimmung allerdings nicht zu erkennen sei. Ein Organigramm mit allen beteiligten Eigenbetrieben und Fachbereichen wurde erst zur Gewährleistung des Notbetriebs am 18.6.2021 erstellt. Es sei aus den Akten auch nicht zu entnehmen, inwiefern neue Vorschriften systematisch und unverzüglich angewendet und die Wartung des Bauwerks entsprechend angepasst wurden.


Zusammenfassen konnte der Ausschuss lediglich festhalten, dass sich nach 2010 nachweisbaren Investitionen in den Brandschutz „bis 2020 ein Wartungs- und Instandhaltungsrückstau aufgebaut“ habe. „Der Zeitpunkt, ab wann Versäumnisse eingetreten sind, müsste mit fremder Expertise definiert werden“, so Schmid. Dies könne der Ausschuss in Ermangelung eigener Expertise und der fehlenden Möglichkeit, diese beizuziehen, jedoch nicht vornehmen. „Es sollte geprüft werden, ob in Zukunft verstärkt Brandschauen gemacht werden können, um Mängel frühzeitiger zu erkennen“, empfiehlt er abschließend. zg/sts

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