Anwohnerparken: Rechtsverordnung statt Satzung

Mannheim. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni hat bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung des Anwohnerparkens durch die Städte festgelegt. Das Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung für die Kommunen in Baden-Württemberg, weshalb unter anderem auch die Stadt Mannheim die Satzung nun aufheben musste, die am 31. Mai 2022 erlassen worden war.

Das Gericht hatte drei Gründe für die Unwirksamkeit zugrunde gelegt: Den Kommunen wurde fälschlicherweise die Form einer Satzung zur Regelung der Bewohnerparkgebühren vorgegeben. Stattdessen hätte das Land eine Rechtsverordnung vorschreiben müssen. Durch diesen Formfehler sind alle kommunalen Satzungen unwirksam. Auch Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen, so das Bundesverwaltungsgericht, seien mangels Rechtsgrundlage unzulässig. Des Weiteren dürften die Gebührensprünge bei der Staffelung nach der Fahrzeuglänge nicht zu groß ausfallen.

Gleichzeitig hat das Verkehrsministerium die Straßenverkehrsbehörden ermächtigt, entsprechende Rechtsverordnungen als Gebührenordnungen für Bewohnerparkgebühren zu erlassen. Für die Stadt Mannheim trat daher ab Ende Juli eine Rechtsverordnung in Kraft. Diese enthält weiterhin das dreistufige Gebührenmodell, das am 31. Mai 2022 vom Gemeinderat beschlossen wurde (bis 31.12.2023: 63,75 Euro, 01.01.2024 bis 31.12.2024: 95,63 Euro, ab 01.01.2025: 127,50 Euro – jeweils pro Jahr). Die vom Gericht beanstandete soziale Komponente wird hingegen nicht erneut aufgenommen. red

i Die vollständige Rechtsverordnung kann man unter www.mannheim.de/de/file/430166/download?token=QP77rAID herunterladen

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