Seckenheim
In dem aufgrund von Strafanzeigen in Zusammenhang mit den Todesfällen der Pferde „Radmaan“ und „Hyper Hyper“ eingeleiteten Anzeigenvorgang hat die Staatsanwaltschaft Mannheim von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung abgesehen. Die erhobenen Vorwürfe wurden im Rahmen einer sogenannten Anzeigesache von der ...