Mannheim
Die Stadtverwaltung erklärt in einer Allgemeinverfügung eine nächtlichen Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr, nach dem unklar geblieben ist, ob es bei der kreisbezogenen Regelung bleibt oder eine landesweite Ausgangsbeschränkung kommt. Angesichts der weiter steigenden Inzidenz kann nicht weiter zugewartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind ...